Wenn der Veranstalter ausdrücklich in fremden Namen
Wenn der Veranstalter ausdrücklich in fremden Namen Beförderungsleistungen oder anderweitige einzelne touristische Leistungen von Drittanbietern vermittelt (z.B. Flüge, Mietwagen, Fährtransporte, Reiseversicherungen, Ausflüge, Besuch von Kulturveranstaltungen etc.), gilt folgendes: Der Veranstalter ist als Vermittler nur für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermittlung unter Einschluss eventueller Informationspflichten gemäß § 651 v BGB, nicht aber für die Durchführung der gebuchten Beförderungs- bzw. anderweitigen touristischen Leistung verantwortlich. Eine zusätzliche Verantwortlichkeit kann sich jedoch im Falle der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung mehrerer Verträge ergeben, vergleiche hierzu § 651 w BGB.
5.2. Der Veranstalter haftet nicht für die Durchführung vermittelter Leistungen, sondern lediglich für eine etwaige fehlerhafte Vermittlung. Diese Haftung für fehlerhafte Vermittlung ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit keine Körperschäden betroffen sind und nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder ein Fall des § 651 w Abs.4 BGB vorliegt.
6. Zahlungsmodalitäten 6.1. Preise 6.1.1. Seminarpreise Onlineportal Die angegebenen Preise der über das Onlineportal des Veranstalters buchbaren Seminare verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es handelt sich dabei lediglich um die Seminargebühren. Nicht im angegebenen Preis enthalten sind Kosten für die An- und Abreise sowie Kosten der Unterbringung (z.B. Hotel, Pension) und persönlichen Verpflegung. Diese Kosten hat der Kunde selbst zu tragen.
6.1.2. Preise Jagd-/Naturreisen Bei den in den Reisevorschlägen (siehe Ziffer 4.2.) des Veranstalters genannten Reisepreise handelt es sich nicht um Endpreise sondern um die, auf Basis des konkreten Reisewunsches des Kunden ermittelten voraussichtlich anfallenden Mindestkosten. Die angegebenen Preise setzen sich aus den im jeweiligen Reisevorschlag explizit genannten Kostenpositionen zusammen. Darüberhinausgehende, im Zusammenhang mit der konkreten Reise anfallende Kosten, beispielsweise für • Jagdlizenzen • Fahrtkosten im Revier (diese werden – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung - mit einem Mindestsatz von 0,45 Euro/Km zusätzlich berechnet) • Vorbereitung und Präparation von Trophäen (diese wird vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung - mit einem Mindestsatz für sog. Weißpräparation in Höhe von 50 Euro/Stück zusätzlich berechnet) • Stellung einer Ersatz-/Leihwaffe • Erwerb von Munition • Bergung von Wild • zusätzliche Verpflegung mit Essen und Trinken • Mautgebühren, Fahrscheine etc. (diese Aufzählung ist nicht abschließend) sind nach entsprechendem Anfall – bzw., sofern bereits vorher bekannt, im Voraus - gegen Rechnungsstellung zusätzlich vom Kunden zu zahlen.
Sofern der im Reisevorschlag des Veranstalters ausgewiesene Reisepreis als Kostenposition den Abschusspreis für Wild enthält, handelt es sich insoweit um eine vorläufige Preiskalkulation. Diesbezüglich kann es zu einer nachträglichen Preisänderung kommen, wenn der Abschusspreis nach Trophäengewicht, CiC-Punkten oder Altersklassen variiert, worüber der Kunde im Rahmen des Buchungsprozesses vor Vertragsabschluss explizit hingewiesen wird. Ist der tatsächliche Abschusspreis höher (weil das erlegte Wild hinsichtlich Trophäengewicht, Altersklasse etc. einer höheren Preiskategorie entspricht), als im Reisevorschlag veranschlagt, wird dem Kunden die entsprechende Preisdifferenz zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.2. Zahlung der Seminare, Anzahlung und endgültige Zahlung der Jagd- und Naturreisen, Rücktritt des Veranstalters wegen Zahlungsverzugs, Rückerstattung bei unmöglichem Abschuss 6.2.1. Die Gebühren für die im Onlineportal des Veranstalters buchbaren Seminare sind vom Kunden gegen Rechnungstellung innerhalb des in der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsziels auf das Konto des Veranstalters einzuzahlen.
6.2.2. Hinsichtlich der Bezahlung von Jagd- und Naturreisen gilt folgendes: Reiseveranstalter und Reisevermittler sind berechtigt, Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung von Pauschalreisen zu fordern oder anzunehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der entsprechende Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Unter Berücksichtigung dessen wird – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist - nach Vertragsabschluss gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 50 % auf den im Reisevorschlag ausgewiesenen Reisepreis zur Zahlung fällig, die innerhalb einer dem Kunden gesetzten Frist auf das Konto des Veranstalters zu leisten ist. Die Restzahlung auf den im Reisevorschlag ausgewiesenen Reisepreis wird 21 Kalendertage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig und ist spätestens bis dahin auf das Konto des Veranstalters zu leisten, wenn der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Veranstalters aus dem in Ziffer 10. genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. 6.2.3. Leistet der Kunde die (An-) Zahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, er seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß den Ziffern 8.2. bis 8.5. zu belasten. 6.2.4. Sollte der Fall eintreten, dass der im Rahmen einer Jagdreise gebuchte Wildabschuss aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht möglich geworden ist, wird der Anteil des geleisteten Reisepreises, der auf die Kostenposition „Abschusspreis“ entfällt, kostenfrei zurückerstattet.
6.3. Bearbeitungsgebühr 6.3.1. Buchung von Seminaren im Onlineportal Für die Buchung von Seminaren im Onlineportal des Veranstalters fallen neben den ausgewiesenen Seminargebühren keine gesonderten Bearbeitungsgebühren an.
6.3.2. Buchung von Jagd-/Naturreisen Bei der Buchung von Jagd-/Naturreisen berechnet der Veranstalter zusätzlich zu dem Reisepreis für jede erstmalige Buchung, unabhängig davon, ob die gebuchte Reise von dem/den Kunden auch angetreten wird und ob es sich um eine Einzelperson oder eine Reisegruppe handelt, eine Bearbeitungsgebühr. Die Höhe dieser Bearbeitungsgebühr wird regelmäßig im Reisevorschlag des Veranstalters ausgewiesen. Sofern die Bearbeitungsgebühr im Einzelfall nicht im Reisevorschlag ausgewiesen ist und auch keine anderweitige Vereinbarung hierüber getroffen wurde, beträgt sie je Buchung 95,00 Euro. Für jede Umbuchung und Stornierung durch den Kunden (die nicht vom Veranstalter zu verantworten ist) ist der Veranstalter berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Diese beträgt vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung für Jagdkunden 150,00 EUR und für nichtjagende Kunden 90,00 Euro. Gleiches gilt bei einer berechtigten Stornierung durch den Veranstalter, soweit diese schuldhaft durch den Kunden veranlasst wird.
7. Änderungen von Vertragsinhalten die nicht den Seminar-/Reisepreis betreffen 7.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Seminar- bzw. Reiseleistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Veranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Seminars bzw. der Reise nicht beeinträchtigen.
7.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch E-Mail oder SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
7.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Vertragsleistung oder Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des jeweiligen Vertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Veranstalter gleichzeitig mit der Mitteilung über die Änderung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen • oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten • oder die Teilnahme an einem Ersatzseminar bzw. einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Veranstalter ein solches Seminar bzw. eine solche Reise ersatzweise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Änderungsmitteilung des Veranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde dem Veranstalter gegenüber reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer ersatzweise angebotenen Reise bzw. einem ersatzweise angebotenen Seminar verlangen oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde dem Veranstalter gegenüber nicht oder nicht innerhalb der hierfür gesetzten Frist reagiert, so gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer
7.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
7.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Entstehen dem Veranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. des geänderten Seminars bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m A. Abs. 2 BGB zu erstatten.
7.5. Bei Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Seminar- bzw. Reiseleistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt, die während dem Seminar bzw. der Reise notwendig werden, und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Veranstalter gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Seminars bzw. der Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde ist über derartige Abweichungen unverzüglich vom Veranstalter in Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Stimmt der Kunde der Leistungsänderung ausdrücklich oder konkludent (z.B. durch widerspruchslose bzw. unbeanstandete Fortsetzung der Reise bzw. des Seminars) zu, scheidet eine nachträgliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus.
8. Rücktritt des Kunden von Jagd-/Naturreisen vor Reisebeginn, Rücktrittskosten (Stornogebühren) 8.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
8.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen ist er berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
8.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem in der Reisebestätigung des Veranstalters angegebenen Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was der Veranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, was auf Verlangen des Kunden darzulegen ist. Der Veranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen (Stornogebühren) unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten gültig ab 01. Januar 2023 Forst Eibenstein Travel Agency
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