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Jagdreisen Katalog

Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs – Seite 226

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Text von Seite 226

Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs

Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: • 20 % des in der Reisebestätigung ausgewiesenen Reisepreises bis zum 120. Tag vor Reiseantritt • 40 % des in der Reisebestätigung ausgewiesenen Reisepreises bis zum 60. Tag vor Reiseantritt • 70 % des in der Reisebestätigung ausgewiesenen Reisepreises bis zum 30. Tag vor Reiseantritt • 80 % des in der Reisebestätigung ausgewiesenen Reisepreises bis zum 10. Tag vor Reiseantritt. • Bei einem Rücktritt weniger als 10 Tage vor Reisebeginn sind 97 % des in der Reisebestätigung ausgewiesenen Reisepreises als Stornogebühr zu entrichten.

Ungeachtet der vorstehenden Stornogebühren ist der Veranstalter berechtigt, für die Stornierung eine Bearbeitungsgebühr gemäß Ziffer 6.3.2. zu erheben.

8.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass die dem Veranstalter zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger ist als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

8.5. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der unter Ziffer 8.3 genannten Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

8.6. Dem Kunden wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

8.7. Ist der Veranstalter infolge eines Rücktritts zur (teilweisen) Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

8.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Veranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Veranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch, aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des geleisteten Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.

10. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und wegen des Eintritts unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände 10.1. Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er • in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem dem Kunden die Rücktrittserklärung vor dem vertraglich vereinbarten Seminar- bzw. Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, angegeben hat und • in der Buchungs- bzw. Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Buchungs- und bzw. Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

10.2. Der Veranstalter kann darüber hinaus aufgrund des Eintritts unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Epidemie, Naturkatastrophen, Krieg oder Kriegsgefahr, terroristische Anschläge, innere Unruhen, etc.), die ihn an der Erfüllung des Vertrages hindern, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

10.3. Wird ein Seminar bzw. eine Reise aus den in 10.1. und 10.2. genannten Gründen nicht durchgeführt, hat der Veranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Seminar- bzw. Reisepreis zurückzuerstatten (ausgenommen angefallene Buchungsgebühren).

11. Haftungsbeschränkung 11.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) und schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Seminar- bzw. Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften und auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2. Für Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen des Kunden (z.B. Geld, Fotoausrüstung, Jagdausrüstung, Wertsachen etc.) sowie von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen während der Reise haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, die Schäden oder Verluste sind auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungs- bzw. Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass Sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil des Seminars bzw. der Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Veranstalter haftet jedoch, wenn und soweit die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und/oder Organisationspflichten ursächlich für einen Schaden des Kunden war.

11.3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Veranstalters auch für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen, ausgenommen der gesetzlichen Vertreter und der leitenden Angestellten, durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Veranstalter geltende Haftungsbeschränkung entsprechend.

12. Besondere Bestimmungen für Jagdreisen 12.1. Keine Abschussgarantie Der Veranstalter haftet im Rahmen von Jagdreisen nicht für das Eintreten eines tatsächlichen Jagderfolgs. Er wird sich aber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns darum bemühen, dem Kunden den gebuchten Abschuss zu ermöglichen.

12.2. Waffen und Munition, Kaliberwahl 12.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtlichen Bestimmungen zur Beförderung einer Jagdwaffe zu beachten. Entsprechende Informationen hierzu können beim Veranstalter eingeholt werden.

12.2.2. Sofern der Veranstalter sich nicht dazu verpflichtet hat, Jagdwaffen und Munition des Kunden zu befördern, wird darauf hingewiesen, dass der Preis für die Jagdreise nicht deshalb gemindert werden kann, weil die Jagdwaffe oder Munition des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig am Ort der Jagdveranstaltung eintreffen. Wenn der Kunde diesen Umstand rechtzeitig gegenüber dem Veranstalter anzeigt, wird dieser sich auf Wunsch bemühen, innerhalb einer angemessenen Frist eine geeignete Ersatz- oder Leihwaffe bzw. geeignete Ersatzmunition zu beschaffen. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten (Nutzungs-/ Leihgebühren, Kosten für Genehmigungen, etc.) hat der Kunde zusätzlich zu tragen. Ebenso die Kosten für die von ihm verwendete bzw. verbrauchte Ersatzmunition. Für etwaige Schäden an der Ersatz- bzw. Leihwaffe haftet der Kunde.

12.2.3. Für das vom Kunden zu verwendende Büchsenkaliber und Geschoßgewicht gilt - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sowie vorbehaltlich der zwingend zu berücksichtigenden (Länder-)Gesetzgebung - folgendes: Sofern vom Veranstalter keine abweichende Anordnung getroffen wurde, gilt für Büchsen eine Mindestkaliber von 7 mm, mit einem Mindestgeschoßgewicht von 8,2 g und einer Geschoßenergie von mindestens 2500 Joules (bei 100 m). Bei der Jagd auf Braunbären gilt ein Mindestgeschoßgewicht von 11,5 g und eine Mindestgeschoßenergie von 3500 Joules (bei 100 m). Die jagdrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Landes sind vom Kunden zwingend zu beachten.

12.2.4. Fehlschüsse Bei einem Fehlschluss des Kunden (als Fehlschuss gilt ein vom Kunden abgegebener Schuss, der das Wild verfehlt und nicht verletzt. Im Zweifel entscheidet über die Frage, ob ein Fehlschluss vorliegt der Jagdführer des Kunden) für den ausschließlich der Kunde verantwortlich ist, ist der Veranstalter berechtigt, vom Kunden eine zusätzliche Aufwandsgebühr wie folgt zu berechnen:

• Je Fehlschuss auf Rehwild 150,00 Euro • Je Fehlschluss auf Schwarzwild 200,00 Euro • Je Fehlschluss auf Sika-, Dam- und Muffelwild 300,00 Euro • Je Fehlschuss auf kleines Raubwild (z. B. Fuchs, Dachs, etc.) 50,00 Euro • Je Fehlschluss auf alles andere Wild (z. B. Rotwild, Gams, Braunbär etc.) 400,00 Euro

Kommt es bei einer Jagd zu mehrfachen Fehlschüssen durch den Kunden, die ausschließlich von ihm zu verantworten sind, ist der Veranstalter ab dem 2. Fehlschluss zur Erhebung jeweils einer weiteren, vorstehenden, Aufwandsgebühr berechtigt. Zudem ist der Veranstalter beim 2. Fehlschluss berechtigt, auf den im bestätigten Reisevorschlag ausgewiesenen Abschusspreis für das gebuchte Wild einen Aufschlag von 20 % zu berechnen. Bei jedem weiteren Fehlschluss des Kunden ist der Veranstalter berechtigt, diesen Aufschlag um weitere 20 % zu erhöhen. Soweit zur Feststellung eines Fehlschlusses, den ausschließlich der Kunde zu verantworten hat, der Einsatz eines Nachsuchengespanns (Nachsuchenführer und Nachsuchenhund) erforderlich ist (die Entscheidung hierüber liegt im Zweifel beim Jagdführer), ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür anfallenden Kosten inkl. An- und Abreise des Nachsuchenführers dem Kunden zusätzlich zu berechnen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden für Nachsuchen, die vom Veranstalter organisiert oder durchgeführt werden, folgende Kosten erhoben: Fahrtkosten: 0,45 Euro/Km Nachsuchengespann: 60,00 Euro/Einsatzstunde

12.3.5. Nachsuchen auf angeschweißtes Wild Für den Fall, dass der Kunde von ihm beschossenes Wild nur verletzt (anschweißt) und das Wild nicht gefunden werden kann, ist der Veranstalter berechtigt, dem Kunden 100 % des im Reisevorschlag ausgewiesenen Abschusspreises zu berechnen. Soweit für das Auffinden des verletzten Wildes der Einsatz eines Nachsuchengespannes (Nachsuchenführer und Nachsuchenhund) erforderlich ist (die Entscheidung hierüber liegt im Zweifel beim Jagdführer), ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür anfallenden Kosten inkl. An- und Abreise des Nachsuchenführers dem Kunden zusätzlich zu berechnen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden für Nachsuchen, die vom Veranstalter organisiert oder durchgeführt werden, folgende Kosten erhoben: Fahrtkosten: 0,45 Euro/Km Nachsuchengespann: 60,00 Euro/Einsatzstunde

12.3.6. Erlegung des gebuchten Wildes, Verantwortlichkeit des Kunden für seine Schussabgabe, Beendigung der Jagd Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde für die Abgabe seines Schusses in jedem Falle selbst verantwortlich ist. Erlegt der Kunde Wild, egal ob Trophäenträger oder nicht, das vom Jagdführer nicht freigegeben wurde, haftet der Kunde für die dadurch entstehenden Kosten und Schäden. Zudem hat der Kunde in diesem Fall zusätzlich den vollen Preis für die Trophäe des erlegten Wildes zu entrichten.

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Donhauser services & sales GmbH, Abteilung FORST EIBENSTEIN – Travel Agency, gültig ab 01.01.2023 AGB

226 www.forst-eibenstein.eu | E-Mail: urlaub@forst-eibenstein.eu

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  1. 1 www.forst-eibenstein.eu JAGDREISEN
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  39. 39 Achten Sie auf Kombinationsmöglichkeiten mit
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  44. 44 WIEN
  45. 45 Nicht im Preis enthalten
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  47. 47 Nicht im Preis enthalten
  48. 48 Nicht im Preis enthalten
  49. 49 Jagd auf kapitale Medaillen Hirsche
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  52. 52 WIENNIEDER- ÖSTERREICH OBER- ÖSTERREICH
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  60. 60 EUROPA ÖSTERREICH/TIROL
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  62. 62 Gerne treffen Sie mit unserem Urlaubsteam der
  63. 63 WOHNEN SIE GERNE DIREKT BEI UNS:
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  66. 66 www.forst-eibenstein.eu | E-Mail: urlaub@forst-eibenstein.eu
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  132. 132 Im Preis enthalten
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  134. 134 ITALIEN PROVINZ PIACENZA In Zusammenarbeit mit
  135. 135 Im Preis enthalten
  136. 136 WORLDWIDE
  137. 137 Forst Eibenstein
  138. 138 WORLDWIDE
  139. 139 BESUCHEN SIE UNSER JAGDLAND 2027 SCHON IN DIESEM JAHR!
  140. 140 Jagen in Kanada
  141. 141 Kanada Charity-Gruppenreise
  142. 142 NICOLAS LAJOUS Spezialist für Argentinien WORLDWIDE
  143. 143 Jagd auf Rothirsch
  144. 144 Chile WORLDWIDE
  145. 145 RJ LUCA WEGNER
  146. 146 Atemberaubende LandschaftenAtemberaubende Landschaften
  147. 147 Gruppenreise zur exklusiven Rotwildbrunft nach Chile
  148. 148 WORLDWIDE CHILE
  149. 149 Die chilenischen Hirsche – endenreich und stangig
  150. 150 Grönland WORLDWIDE
  151. 151 Im Preis enthalten
  152. 152 Jagd auf Rusa-Hirsch
  153. 153 ab Sommer 2027
  154. 154 AFRIKA
  155. 155 RONDA HOLT Leitung FE-Seminare und Reiseberatung FEA Angler)
  156. 156 OKAVANGO DELTA
  157. 157 KWADIWA GAME LODGE & RESORT
  158. 158 AFRIKA BOTSWANA OKAVANGO
  159. 159 Okavango Exklusiv-Tour
  160. 160 Jubiläums-Gruppenjagdreise Botswana Nord zum LIMPOPO River
  161. 161 Jubiläums-Gruppenjagdreise nach
  162. 162 Jagen in Botswana
  163. 163 Abschusspreise
  164. 164 AFRIKA BOTSWANA KWADIWA
  165. 165 Angebote in Kwadiwa
  166. 166 AFRIKA BOTSWANA BOKAMOSO
  167. 167 Angebote in Bokamoso
  168. 168 Das Herzstück unseres Engagements der Forst Eibenstein…
  169. 169 Einmal Namibia kann reichen um in Ihnen
  170. 170 AFRIKA NAMIBIA AXEL CRAMER
  171. 171 First Time Namibia Plan: 05.10. – 14.10.2026 (+/- 2)
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  173. 173 /FARMEN ZEIGEN
  174. 174 AFRIKA NAMIBIA SCHÖNFELD
  175. 175 Unser Partner: Schönfeld Safaris
  176. 176 AFRIKA NAMIBIA BERGZICHT
  177. 177 Angebot bei unserem Partner Bergzicht
  178. 178 „Fair Chase Is Our Game“ ist unser
  179. 179 Angebot bei Okasandu
  180. 180 AFRIKA NAMIBIA OKASANDU
  181. 181 Abschusspreise
  182. 182 KAPSTADT MEERKAT
  183. 183 CLIVE MILLMANN
  184. 184 Abschusspreise
  185. 185 Angebote in Thaba Thala
  186. 186 Abschusspreise
  187. 187 Angebote in Dombeya
  188. 188 AFRIKA SÜDAFRIKA HUNTERSHILL
  189. 189 ab 335 € p.P. und Jagdtag (1:1)
  190. 190 FINEST FISHING
  191. 191 Forst Eibenstein
  192. 192 Vom Boot aus Fischen
  193. 193 Eisfischen auf Forelle und Bergsaibling
  194. 194 Fliegenfischen
  195. 195 Auf Hecht und Meerforelle
  196. 196 Angeln im Fluss Zum Beispiel auf Forelle oder Lachs
  197. 197 Auf riesige Moschusfische (Esox
  198. 198 Fischen in Bayern!
  199. 199 Alleine oder in der Gruppe
  200. 200 ADVENTURE TOURS
  201. 201 Forst Eibenstein
  202. 202 Mehr als Jagd!
  203. 203 Geführte Motorrad Tour (z.B. unsere Kapstadt-Tour), inkl…
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  205. 205 Serengeti – Reise 2027
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  212. 212 ÜBER FORST EIBENSTEIN
  213. 213 Forst Eibenstein Land- und Forstbetriebe Forst Eibenstein
  214. 214 ÜBER FORST EIBENSTEIN PHILOSOPHIE UNSERES HAUSES
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  216. 216 Forst Eibenstein
  217. 217 Mit uns reisen Sie sicher!
  218. 218 Fleisch und Zutaten mit bester Herkunft.
  219. 219 Fleisch von wildlebenden Tieren
  220. 220 Offenheit
  221. 221 „Feldhühner, Boden-und Heckenbrüter in
  222. 222 ÜBER FORST EIBENSTEIN
  223. 223 Caroline Donhauser
  224. 224 1. Vertragsgegenstand
  225. 225 Wenn der Veranstalter ausdrücklich in fremden Namen
  226. 226 Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs
  227. 227 Erlegt der Kunde einen Trophäenträger nach Freigabe
  228. 228 Ihr Partner für nachhaltige Jagd - in Europa und weltweit

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